FAMILIENRECHT

Familienrecht


Das Familienrecht beinhaltet neben Fragen der Eheschließung und Scheidung solche des Sorgerechts, des Umgangsrechts, Unterhaltes, der nachehelichen Auseinandersetzung sowie des internationales Scheidungsrechtes. 

Bisweilen bestehen keine Schwierigkeiten der Vorgehensweise zwischen den Ehepartnern, die sich einig sind, eine Scheidung in die Wege zu leiten. Sind Kinder vorhanden, ist die anwaltliche Vertretung bei Gericht notwendig, ebenso bei streitigen Scheidungen. Aber selbst bei kinderlosen Partnern, die beide die Ehe scheiden wollen, bietet sich die anwaltliche Beratung und Vertretung vor Gericht an, dies nicht zuletzt deshalb, weil das Familienrecht neben dem Arbeitsrecht typischerweise zu den Bereichen gehört, die durch Prozesskostenhilfe gedeckt werden, so dass die Kosten des Rechtsstreits vom Staat getragen werden, Erfolgsaussichten der Sache und Bedürftigkeit der Partei vorausgesetzt. 

Die familienrechtliche Materie gestaltet sich aus Mandantensicht häufig komplizierter als vorher angenommen. Teilweise sind ausländische Rechtsordnungen anzuwenden oder es bestehen Differenzen zu den Trennungstatsachen. Bei Kindern in der Ehe ist das Sorgerecht genauso zu untersuchen wie Fragen des bisherigen und zukünftigen Unterhalts für die Kinder in verschiedenen Altersstufen und Ausbildungsstufen sowie des Ehepartners, der selbst einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen haben könnte. Ferner ergeben sich erfahrungsgemäß Schwierigkeiten mit der Umgangsregelung der Kinder, die ein Recht darauf haben, beide Elternteile zu sehen. In der nachehelichen Regelung finden sich Bezüge zum Erbrecht, Sozialrecht und Steuerrecht.
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