AUSLÄNDERRECHT

Ausländerrecht


Hier geht es insbesondere um Menschen ausländischer Herkunft, die Probleme mit der Erlangung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels haben, mit der Familienzusammenführung, der Arbeitserlaubnis und dem Strafrecht. Häufig geht es darum, dem rechtsunkundigen oder der deutschen Sprache nur in Grundlagen mächtigen Ausländer die Erfordernisse der Ausländerabteilung aufzuzeigen und den geeigneten schnellen Lösungsweg zu finden. Bezüge finden sich zu europarechtlichen Inhalten, dem allgemeinen Verwaltungsrecht, dem Familienrecht und dem Sozialrecht. Behandelt werden ebenso Fälle aus dem Bereich Asylrecht. Eine besondere aktuelle Relevanz ist zudem auf dem Gebiet des Einbürgerungsrechts festzustellen. Auch in diesen Feldern steht Ihnen Rechtsanwalt Acar-Riemann zur Seite.

Hierbei stehen die Fälle des Familiennachzugs, der Anwendung der ARB 1/80, der Frage der Lebensunterhaltssicherung, der Schutzwürdigkeit der Ehe (Scheinehenproblematik), der Einreisesperre sowie einer beabsichtigten Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis im Mittelpunkt. Das anwaltliche Ziel ist es dabei, möglichst frühzeitig mit der beteiligten Ausländerbehörde eine Lösung für den Ausländer zu finden, die ihm Mühen, Kosten und Zeit erspart. Duldungsansprüche können sich aus Krankheit oder Passlosigkeit ebenso entwickeln wie aufgrund der Vaterschaft zu einem (werdenden) deutschen Kind. In Fällen des illegalen Aufenthalts ist neben der Frage, ob bei einer Offenlegung der Situation eine Duldung aufgrund bestimmter Umstände erteilt werden kann, zu prüfen, welche strafrechtlichen Sanktionen drohen.
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