STRAFRECHT

Strafrecht


Das Strafrecht ist eines der zentralen Aufgabenfelder, das enorme Auswirkungen auf die Existenz des einzelnen Menschen haben kann. Betroffen können sein der Beruf, die Familie, das Vermögen, die sozialen Bindungen und vor allem die eigene persönliche Freiheit. Vertrauen gehört daher in diesem Bereich ganz besonders zu den Aufgaben des Strafverteidigers. Anknüpfungspunkte für das Strafrecht können sich aus verschiedenen Gesetzeswerken ergeben; das Strafgesetzbuch, das Ordnungswidrigkeitengesetz, die Abgabenordnung, das Betäubungsmittelgesetz, das Aufenthaltsgesetz, Jugendgerichtsgesetz usw. Hieraus erwachsen strafrechtlich relevante Vorwürfe. Die Abläufe ähneln sich im Wesentlichen. Nach der Einleitung eines Vorverfahrens kommt es zur Zustellung einer Vorladung, einer Anklageschrift, eines Strafbefehls oder eine Anhörung, worauf meistens ein gerichtliches Verfahren folgt. Frühzeitig sollte in jedem dieser Fälle der Rat eines qualifizierten Strafverteidigers eingeholt werden. Das Verhalten und die Aussagen in der Strafverhandlung sollten sorgsam besprochen werden. Selbst in der Strafvollstreckung bieten sich für den Strafverteidiger Fragestellungen, die der Inhaftierte allein nicht rechtlich durchleuchten kann und sollte.
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